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Für Trockenfutter von Hund und Katze Für alle Alleinfuttermittel gilt nach EU-Futtermittelverordnung die Pflicht, vier Eckdaten zu deklarieren: Rohprotein, Rohfett, Rohfaser und Rohasche. Mit diesen prozentualen Gewichtsanteilen lässt sich zunächst der prozentuale Anteil der im Futter enthaltenen Kohlenhydrate berechnen. Mit diesem Ergebnis ist es dann möglich, die Energiedichte des Futters auf Basis der Gewichtsanteile unter Zuhilfenahme der modifizierten Atwater-Faktoren zu berechnen. Gleichzeitig wird Ihnen hier dieser ME Wert in Mj/kg umgerechnet. Die angewandte Formel stammt
aus dem Buch "Ernährung von Hund und Katze. Leitfaden für Tierärztinnen
und Tierärzte" von Case, Carey, Hirakawa. |